Wer einen Gartenservice beauftragt, kann einen Teil der Kosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Grundlage ist § 35a Einkommensteuergesetz.
Wie viel Sie sparen
Gartenpflege wie Rasenmähen, Heckenschnitt, Laub entfernen oder Winterdienst zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. 20 % der Arbeitskosten werden direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Bei 1.000 Euro Arbeitskosten sind das 200 Euro weniger Steuer.
Arbeiten wie die Neuanlage eines Gartens oder Pflasterarbeiten gelten als Handwerkerleistungen. Auch hier gibt es 20 %, allerdings höchstens 1.200 Euro im Jahr.
Die Voraussetzungen
- Sie haben eine Rechnung, auf der die Arbeitskosten erkennbar sind.
- Sie haben per Überweisung bezahlt – Barzahlungen werden nicht anerkannt.
- Die Arbeit wurde an Ihrem Haushalt erbracht, also an Haus oder Wohnung, die Sie selbst nutzen.
- Begünstigt sind Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten, nicht aber Material wie Pflanzen oder Mulch.
Auch für Mieter
Mieter können ihren Anteil an der Gartenpflege aus der Nebenkostenabrechnung ansetzen, wenn die Kosten dort ausgewiesen sind.
Wir weisen auf jeder Rechnung den Arbeitsanteil getrennt aus. Für Ihre persönliche Situation fragen Sie am besten Ihren Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Stand: September 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.