Viele Gartenbesitzer sind unsicher, wann sie ihre Hecke schneiden dürfen. Die wichtigste Regel steht in § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes: Vom 1. März bis 30. September ist es verboten, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.
Was im Sommer trotzdem erlaubt ist
Erlaubt bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte, die nur den Zuwachs des Jahres entfernen. Die Hecke darf also in Form gebracht, aber nicht radikal gekürzt werden.
Vögel haben immer Vorrang
Auch ein erlaubter Formschnitt darf keine Nester zerstören. Brütende Vögel sind nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz ganzjährig geschützt. Schauen Sie vor jedem Schnitt in die Hecke – bei einem besetzten Nest wird die Stelle ausgelassen oder der Schnitt verschoben.
Der beste Zeitpunkt
Für kräftige Rückschnitte eignet sich die Zeit von Oktober bis Februar an frostfreien Tagen. Für den Formschnitt haben sich Ende Juni (nach der ersten Brutzeit) und Ende August bewährt.
Was bei Verstößen droht
Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten. Die Höhe des Bußgelds legen die Bundesländer fest. Im Zweifel lohnt ein kurzer Anruf bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises.
Stand: September 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.