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Laub auf dem Gehweg: Wer muss räumen?

Anliegerpflicht, Mieterpflicht, Haftung – was im Herbst gilt.

Nasses Laub ist fast so rutschig wie Eis. Stürzt jemand, stellt sich schnell die Frage, wer hätte räumen müssen.

Die Gemeinde entscheidet

Zuständig für öffentliche Gehwege ist zunächst die Gemeinde. In Hessen dürfen die Gemeinden die Reinigungspflicht per Satzung auf die Anlieger übertragen – das haben die meisten getan. Was genau gilt, steht in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Eigentümer oder Mieter?

Verpflichtet ist zunächst der Grundstückseigentümer. Er kann die Pflicht auf Mieter übertragen, aber nur, wenn das ausdrücklich im Mietvertrag geregelt ist. Ein Hinweis in der Hausordnung reicht oft nicht. Der Eigentümer muss außerdem kontrollieren, dass die Pflicht erfüllt wird.

Wie oft geräumt werden muss

Eine feste Zahl gibt es nicht. Entscheidend ist, dass der Gehweg sicher begehbar ist. Bei starkem Laubfall kann das mehrmals pro Woche bedeuten.

Wenn Sie keine Zeit haben

Sie können einen Dienstleister beauftragen. Die Haftung geht damit weitgehend auf ihn über, Sie müssen aber gelegentlich prüfen, ob er zuverlässig arbeitet. Unser Herbst-Paket mit festen Terminen ist genau dafür gedacht.

Stand: September 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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